Sachverständigen Gutachten
in der Informationsverarbeitung (IT) und Informatik

Meine Aufgabe als Gutachter

Meine Aufgabe als Sachverständiger und Gutachter ist es komplexe und fachlich schwierige Sachverhalte für den Laien meines Fachgebietes verständlich und nachvollziehbar darzustellen. Durch die besonders hohe Qualifikation in meinem Fachgebiet kann ich Erfahrungssätze meines Wissensgebietes vermitteln und darstellen. Anknüpfungstatsachen kann ist schnell erfassen, analysieren und zusammen mit möglichen Befunden in Antworten auf Gutachtenfragen überführen.

Verwendung von Gutachten

Sachverständigen Gutachten werden für die unterschiedlichsten  Verwendungsbereiche erstellt. Am häufigsten werden Gutachten erstellt für:
Gerichte,
Staatsanwaltschaften
Beweissicherung
Privatgutachten im Rechtsverkehr
Industrie / Versicherungen

Arten von Gutachten

  • Für Gerichtsgutachten wird das Beweisthema streng vom beauftragendem Gericht vorgegeben. Es werden keine weiteren Sachverhalte oder Anknüpfungstatsachen im Gutachten verwendet, erörtert oder aufgegriffen. Die inhaltliche Darstellung von Sachverhalten muss in einer für den Auftraggeber und dessen Verkehrskreise verständlichen Form abgefasst werden. In der Regel wird ein Gutachten in schriftlicher Form erbracht. Die Zivil- und Strafprozessordnung bildet den rechtlichen Rahmen einer Gutachtenbeauftragung.

  • Privat- und Parteigutachten dienen nicht nur der  Verwendung von Parteien in gerichtlichen Verfahren, sondern werden oftmals zu Zwecken der Beratung, der Überprüfung und Bewertung herangezogen. Auftraggeber sind in der Regel natürliche oder juristische Personen. Der rechtliche Rahmen für eine Beauftragung ist in der Regel ein Werkvertrag. Eine besondere Form von Privatgutachten sind "Versicherungs-Gutachten", welche in der Regel von Versicherungen in Auftrag gegeben werden und meist im Rahmen einer Schadensregulierung Verwendung finden.

  • Gutachten zur Beweissicherung klären keine Beweisfragen oder Sachverhalte, sondern dienen ausschließlich der Aufnahme und Dokumentation von Zuständen, von Sachverhalten oder Gegebenheiten sonstiger Art. Ein Auftrag für ein Beweissicherungsgutachten kann gerichtlicher Natur sein, oder von natürlichen und juristischen Personen kommen.

techn. Natur von Gutachten

(Software-) Fehler als Abweichung von Vorgaben (Spezifikationen)

Die gängige Annahme, dass Software fehlerfrei sei, ist grundsätzlich falsch. Eine fehlerfreie Software gibt es nicht. Software-Hersteller versuchen allerdings, die Anzahl Fehler in Software so gering wie möglich zu halten. Beispielhaft könnte die Definitionen von Softwarefehler wie folgt lauten (Quelle: Wikipedia):

Ein Programm- oder Softwarefehler ist, angelehnt an die allgemeine Definition für „Fehler“
    „Nichterfüllung einer Anforderung (EN ISO 9000:2005)“.
Konkret definiert sich der Fehler danach als
    „Abweichung des IST (beobachtete, ermittelte, berechnete Zustände oder Vorgänge) vom
SOLL (festgelegte, korrekte Zustände und Vorgänge), wenn sie die vordefinierte
Toleranzgrenze [die auch 0 sein kann] überschreitet.“

Gutachten für Systeme der Informationsverarbeitung  -> Software-Systeme

Da die Fehlerarten und die Fehlermöglichkeiten aber sehr groß und mannigfaltig sein können, ist es in der Regel schwer Fehler zu finden bzw. nachzuweisen. Ein Spezialwissen ist hierzu notwendig.
Eine Betrachtung von Softwarefehlern im Rahmen von Gutachten setzt also prinzipiell und immer am Vergleich von "SOLL" zu "IST" an. Es wird immer gemäß vorgegebener Fragestellung (Gutachtenauftrag) eine Analyse und ein Vergleich der Soll-Funktionalität mit der Ist-Funktionalität der fraglichen Software durchgeführt.

Gutachten für Systeme der Informationsverarbeitung -> komplexe Serversysteme

komplexe Serversystem sind in der Regel die Integration von einer Vielzahl von Rechenzentrumskomponenten wie z.B.:
  • Serversysteme mit komplexen Betriebssystem
  • Speichereinheiten (Storage-Systeme) welche als SAN, NAS angeschlossen sind
  • Backup- / Band-Einheiten zur Archivierung und Datensicherung

entsprechend komplex gestalten sich Softwaresystem, insbesondere wenn es sich um sogenannte verteilte Software, Client-Server-Software, Multitier-Software und moderne Softwaretechnologien wie SOA-Softwarearchitekturen handelt.

Gutachten der  digitale Forensik in Rechenzentren und komplexen Serversystemen

Forensische Analysen von Hard- und Softwaresystemen werden naturgemäß mit wachsender Komplexität der Rechnersystem schwieriger. Die Anforderungen an Fachwissen für Hardware, Software und Infrastruktur wachsen mit der Komplexität. Forensische Analysen innerhalb von Rechenzentren bzw. von Rechenzentrums-Komponenten bedürfen eines Spezialwissens über Rechenzentren und natürlich einer großen Erfahrung.

Systematik von Gutachten