Allgemein beeidet und gerichtlich
zertifiziert
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68.10: IT-Systeme, Computer inkl.
Betriebssysteme,
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Technik, Systeme, Anwendungen und digitale Forensik der Informationsverarbeitung |
Die gerichtliche Zertifizierung setzt ein Höchstmaß an Fachkenntnis und Kompetenz beim Sachverständigen voraus. Die für eine Rezertifizierung geforderte ständige Weiterbildung ist der Garant für das kontinuierliche hohe Maß an fachlicher Kompetenz und der hohen Qualität der Gutachten.